Lärmaktionsplanung - Stand: 2024
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz hat zum Zweck der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie Lärmuntersuchungen an niedersächsischen Autobahnen und Bundesstraßen vorgenommen und verlangt von den betroffenen Gemeinden die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (LAP). Nach Inkrafttreten durch Beschluss des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Hagen im Bremischen am 02.04.2024 wird entsprechend über die Lärmaktionsplanung informiert.
Die Bekanntmachung der Lärmaktionsplanung finden Sie hier.
Öffentlichkeitsbeteiligung zum aktuellen Entwurf vom 02.04.2024
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz hat zum Zweck der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie Lärmuntersuchungen an niedersächsischen Autobahnen und Bundesstraßen vorgenommen und verlangt von den betroffenen Gemeinden die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (LAP). Zwischenzeitlich ist die 4. Kartierungsstufe des Lärmaktionsplans vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz angelaufen. In der Gemeinde Hagen im Bremischen ist di Hauptverkehrsstraße BAB A27 entsprechend betroffen. Die aktuellen Zahlen ergeben sich aus dem Entwurf zur Fortschreibung / zur Überarbeitung des Lärmaktionsplanes vom 02. April 2024.
Der aktuelle, vorliegende Entwurf des Lärmaktionsplanes wird in der Zeit vom 01.05.2024 bis zum 02.06.2024 über die Internetpräsenz der Gemeinde Hagen im Bremischen für eine Öffentlichkeitsbeteiligung zur Verfügung gestellt.
In diesem Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger ihre Anmerkungen und Stellungnahmen einreichen. Die Ergebnisse der Beteiligungen werden gesammelt, ausgewertet und gegebenenfalls in den vorliegenden Entwurf des Lärmaktionsplans mit eingearbeitet werden. Das bedeutet, dass eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Anregungen erfolgt. Die Anregungen müssen jedoch nicht zwingend in die Lärmaktionsplanung einfließen.
Die Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 05. Juni 2024 schriftlich (Gemeinde Hagen im Bremischen – Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt-, Amtsplatz 3, 27628 Hagen im Bremischen) eingereicht werden.
Lärmaktionsplanung - Stand: 2020
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz hat zum Zweck der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie Lärmuntersuchungen an niedersächsischen Autobahnen und Bundesstraßen vorgenommen und verlangt von den betroffenen Gemeinden die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (LAP). Nach Inkrafttreten durch Beschluss des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Hagen im Bremischen am 14.09.2020 wird entsprechend über die Lärmaktionsplanung informiert.