Für das Schiedsamt der Gemeinde Hagen im Bremischen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt das Amt der stellvertretenden Schiedsperson neu zu besetzen. Gesucht wird eine Persönlichkeit mit Lebenserfahrung, Menschenkenntnis und gutem Urteilsvermögen. Persönliche Voraussetzungen für die Ausübung dieses Ehrenamtes sind die Vollendung des 30. Lebensjahres sowie der Hauptwohnsitz innerhalb des Schiedsamtsbezirkes. Das erforderliche Fachwissen kann durch Schulungs- und Seminarteilnahmen erworben werden.
Schiedsleute müssen vertrauenswürdig sein und sollten die erforderliche Zeit für den Einsatz, den dieses Amt erfordert, aufbringen können. Die Aufgabe einer Schiedsfrau oder eines Schiedsmannes besteht darin, Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen durchzuführen. Als Beispiel: Die Erhebung einer Privatklage mit dem Ziel der Strafverfolgung wegen Hausfriedensbruchs, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung oder auch Sachbeschädigung, etc. ist erst zulässig, nachdem ein "Sühneversuch" in der Schiedsverhandlung erfolglos geblieben ist. Auch in zivilrechtlichen Streitigkeiten, z.B. über vermögensrechtliche Ansprüche, kann eine Sühneverhandlung beantragt werden.
Beim Schiedsamt handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, für die kein Gehalt gezahlt wird. Über die eingehenden Bewerbungen entscheidet die Gemeindevertretung der Gemeinde Hagen im Bremischen. Die Amtsdauer beträgt fünf Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit ist eine Bestätigung im Amt oder die Wahl eines neuen Bewerbers erforderlich.
Mehr Informationen rund um das Amt einer Schiedsperson gibt es auf www.schiedsamt.de.
Bewerbungen für dieses wichtige Ehrenamt können an das Ordnungsamt gesendet werden.
Ansprechpartner:
Herr Wrieden
Tel.: 04746 87 53
E-Mail: wrieden@hagen-cux.de