Planfeststellungsverfahren nach dem KrWG
Öffentliche Bekanntmachung
(Freimuth Abbruch und Recycling GmbH, Hagen im Bremischen)
Bek. d. GAA Lüneburg v. 19.03.2025 – 4.1- LG 000036536 –
Die Firma Freimuth Abbruch und Recycling GmbH, Am Kanal 1, 21782 Bülkau hat am 04.03.2015 einen Antrag auf Planfeststellung zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie der Klasse I für mineralische Abfälle am Standort Driftsethe in der Gemeinde Hagen im Bremischen gestellt. Der Plan der Freimuth Abbruch und Recycling GmbH wurde durch Beschluss vom 01.9.2022 festgestellt.
Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg ist gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1 der ZustVO-Abfall für die Durchführung der Planfeststellungsverfahren für Deponien nach § 35 Abs. 2 KrWG zuständig.
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG Lüneburg) hat in seinem die Deponie betreffenden Beschluss vom 07.05.2024 (Az. 7 MS 83/23) festgestellt, dass der Planfeststellungsbeschluss an einem Abwägungsdefizit leidet, da das Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) nicht in die Gesamtabwägung der Entscheidung eingestellt wurde.
Vor dem Hintergrund dieses Beschlusses des OVG Lüneburg hat die Planfeststellungsbehörde ein ergänzendes Verfahren im Sinne von § 75 Absatz 1a S. 2 VwVfG eingeleitet.
Die Antragstellerin ergänzte die Planunterlagen im Rahmen dieses ergänzenden Verfahrens durch Einreichung eines „Fachbeitrages zum Klimaschutz“ vom 18.11.2024, der sich mit den vorhabenbedingt entstehenden Treibhausgasemissionen auseinandersetzt.
Die ergänzte Planunterlage in Form des „Fachbeitrags zum Klimaschutz“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht und wird ausgelegt werden.
Die Unterlage liegt in der Zeit vom 09.04.2025 bis einschließlich 08.05.2025 bei den folgenden Auslegungsorten in Papierform aus und kann dort eingesehen werden:
Bei der Gemeinde Hagen im Bremischen, Amtsplatz 3, 27628 Hagen im Bremischen,
montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie
donnerstags von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr.
Beim Staatl. Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, Raum 0.132
montags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15:30 Uhr sowie
freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie
nach telefonischer Vereinbarung (Telefonnummer: 04131/15 1492)