Im Rahmen der Grundsteuerreform hat das Land Niedersachsen das Niedersächsische Grundsteuergesetz (NGrStG) erlassen. Der Hebesatz, der der rechnerischen Ermittlung der jeweiligen Steuerschuld dient, wird dabei weiter von den Gemeinden festgelegt. Nach Paragraph 7 NGrStG gilt dabei die Transparenzregelung, nach der für die Grundsteuer ein aufkommensneutraler Hebesatz ermittelt und veröffentlicht werden muss. Das bedeutet, dass die geplanten Grundsteueraufkommen für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 gegenübergestellt und ein Hebesatz ermittelt werden muss, der sich ergäbe, wenn die Höhe des Grundsteueraufkommens gleichbliebe.
Aufgrund der vom Bundesverfassungsgericht festgelegten gerechteren Verteilung der Steuerlast, wird es durch die Grundsteuerreform zwangsläufig zu einer Belastungsverschiebungen zwischen den Grundsteuerpflichtigen kommen. Dies Bedeutet nicht, dass die Gemeinde Hagen im Bremischen in Summe eine Mehreinnahme generiert.
Nachdem sich der Finanzausschuss bereits mehrheitlich für den Hebesatz von 240 von Hundert ausgesprochen hatte, stimmte jetzt auch der Rat der Gemeinde Hagen im Bremischen in seiner Sitzung vom 16.12.2024 geschlossen dafür. Der Hebesatz wird für die Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ohne Gebäude) und die Grundsteuer B (bebaute oder unbebaute Grundstücke sowie Gebäude der Land- und Forstwirtschaft) gelten. Bürgermeister Andreas Wittenberg (parteilos) erklärt: „Die Gemeinde Hagen im Bremischen habe sich in diesem Jahr bewusst für die Anwendung des aufkommensneutralen Hebesatzes entschieden, um die Einwohnerinnen und Einwohner nicht noch weiter zu belasten.“
Die Gewerbesteuer ist von der Reform nicht betroffen.
Der Versand der Grundsteuerbescheide durch die Gemeindeverwaltung erfolgt im Januar.