Wichtige Informationen zur vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025!
Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025 verkürzen sich viele Fristen, was insbesondere Auswirkungen auf die Briefwahl hat.
•Die Wahlbenachrichtigungskarten werden voraussichtlich spätestens am 01. Februar 2025 an alle Wahlberechtigten verschickt sein. Mit diesen Karten kann ein Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen gestellt werden. Die Zusendung der Briefwahlunterlagen kann ebenfalls über unsere Homepage online beantragt werden. Ein entsprechender Zugang wird rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
•Die Stimmzettel dürfen voraussichtlich erst ab dem 31. Januar 2025 gedruckt werden. Diese werden frühestens in der 7. Kalenderwoche (ab 10.02.2025) bei der Gemeindewahlleitung vorliegen. Daher können die Briefwahlunterlagen auch erst dann – also frühestens Anfang der 7. Kalenderwoche – verschickt werden.
Das Briefwahllokal im Rathaus öffnet ab Montag, den 10. Februar 2025, zu den gewohnten Öffnungszeiten. Hier können wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Wahlbenachrichtigungskarte und dem Personalausweis die Briefwahlunterlagen persönlich abholen und auch direkt vor Ort wählen.
Wir empfehlen, aufgrund der knappen Fristen, direkt im Rathaus zu wählen, anstatt die Briefwahlunterlagen per Post zu versenden. Denken Sie daran, dass auch am Wahltag, dem 23.02.2025, vor Ort gewählt werden kann.