Die Gemeinde Hagen im Bremischen bittet um Einhaltung der geltenden Leinenpflicht für Hunde vom 1. April bis zum 15. Juli, damit Hasen, Rebhühner, Feldlerchen und viele andere Tierarten in ihrer Brutzeit sowie die Jungtiere nicht gestört werden und um den Tieren in dieser sensiblen Phase die nötige Ruhe zu gönnen.
Hunde an die Leine: Hunde werden von anderen Tieren immer als Bedrohung wahrgenommen und können für Jungtiere zu einer tödlichen Gefahr werden. In Niedersachsen gilt während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit daher in der freien Landschaft eine Leinenpflicht für Hunde.
Nicht vom Weg abgehen: Wer im Offenland auf den Wegen bleibt, minimiert Störungen in der Brut- und Setzzeit automatisch. In fast allen Naturschutzgebieten gilt ohnehin ein strenges Wegegebot, dort sollte man unbedingt die ausgewiesenen Betreuungs- und Ruhezonen beachten. Das gilt auch für Flüsse und Seen.
Abstand halten: Unbedingt ausgewiesene Betreuungs- und Ruhezonen in Schutzgebieten beachten. Sie markieren Bereiche, in die sensible Arten sich zurückziehen. Das gilt auch für Flüsse und Seen.
Bei Fragen kannst Du dich an Herrn Wrieden (T 04746 87-53) im Ordnungsamt wenden.
