Aufgrund des § 1 Absatz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Hagen im Bremischen in seiner Sitzung am 30. Juni 2026 die siebenundachtzigste Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.
Der Landkreis Cuxhaven hat mit Verfügung vom 10. August 2026, Az.: 63.4 61.20/01.06-87, die siebenundachtzigste Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hagen im Bremischen gemäß § 6 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.
Der etwa 1,335 ha große Geltungsbereich liegt im Norden von Wittstedt westlich der Straße „Markenmoor“. Südlich beginnt die zusammenhängend bebaute Ortschaft, während sich nördlich ein Siedlungssplitter entlang der Straße anschließt.
Der genehmigte Geltungsbereich ist dem nachfolgend abgedruckten Übersichtsplan durch Hervorhebung zu entnehmen. [Weiterlesen...]
