Aufgrund des § 1 Absatz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Hagen im Bremischen in seiner Sitzung am 30. Juni 2026 die dreiundachtzigste Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.
Der Landkreis Cuxhaven hat mit Verfügung vom 13. August 2026, Az.: 63.4 61.20/01.06-83, die dreiundachtzigste Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hagen im Bremischen gemäß § 6 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.
Der etwa 2,12 ha große Geltungsbereich liegt in der Gemeinde Hagen im Bremischen und erstreckt sich im südöstlichen Randbereich der Ortschaft Hagen im Bremischen.
Der genehmigte Geltungsbereich ist dem nachfolgend abgedruckten Übersichtsplan durch Hervorhebung zu entnehmen. Es handelt sich hier um das Grundstück Gemarkung Hagen Flur 14, Flurstück 21/1 und 49/4. [Weiterlesen...]
