Aufgrund des § 1 Absatz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit dem § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Hagen im Bremischen in seiner Sitzung am 19. März 2026 die vierundsiebzigste Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.
Der Landkreis Cuxhaven hat mit Verfügung vom 11. Mai 2025, Az.: 63.4 61.20/01.06-74, die vierundsiebzigste Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hagen im Bremischen gemäß § 6 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Beifügung von zwei Auflagen genehmigt. Die Auflage in Form von zwei Ergänzungen in der Planzeichnungsurschrift und den Planzeichnungsabschriften wird nachgeholt. [Weiterlesen...]
